Feuerlöscher – für kleine Brandherde die erste Hilfe

Unter den Kleinlöschgeräten gehört de Feuerlöscher zur ersten Löschhilfe vor dem Eintreffen der Feuerwehr. Feuerlöscher unterscheiden sich in der Art ihres Inhalts, der Art, wie der Inhalt unter Druck gesetzt wird und nach Bestimmung. Brände können durch eine Vielzahl an Stoffen entstehen, deshalb gibt es keinen Universallöscher für jeden Brand.

Die Unterteilung der Feuerlöscher lautet wie folgt:

  • Wasserlöscher u.a. für feste, Glut bildende Stoffe, wie Holz, Kohle, Textilien.
  • Schaumlöscher für flüssige Stoffe wie Benzin, Farbe, Alkohol.
  • Pulverfeuerlöscher für gasförmige Stoffe, wie Propan oder auch Stadtgas.
  • Kohlendioxidlöscher  zur Bekämpfung von Bränden in elektrischen Einrichtungen (Computer, Fernseher und sonstige Unterhaltungselektronik sowie elektrische Haushaltsgeräte)
  • Fettbrandfeuerlöscher zur Bekämpfung von Fettbränden wie Speisefette und Speiseöle

Die Datenblätter der Feuerlöscher, können Sie sich hier downloaden:

Rauchwarnmelder

Bayern:

Pflicht laut Bayerischer Bauordnung (BayBO) ist der Einbau in Schlafzimmern, Kinderzimmern und in Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen. Die Einbaupflicht besteht seit 14.08.2007 – die Übergangsfrist endet am 31.12.2017.

Baden Württemberg:

Pflicht laut Landesbauordung (LBO-BW) ist der Einbau in Aufenthaltsräumen, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen und in Rettungswegen von solchen Aufenthaltsräumen in der gleichen Nutzungseinheit. Die Einbaupflicht ist am 23.07.2013 in Kraft getreten und hatte eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2014. Sie gilt nicht nur für Wohnungen, sondern auch für Pflegeeinrichtungen, Hotels, Kindergärten mit Schlafräumen und Vergleichbarem.

In beiden Bundesländern gilt, der Eigentümer ist für den Einbau verantwortlich. Der Unterhalt obliegt dem unmittelbaren Besitzer.

Löschwassereinrichtungen

Bei den sogenannten Löschwassereinrichtungen, früher auch als Steigleitungen „trocken“, „nass“ und „nass/trocken“ mit den dazugehörigen Wandhydranten bezeichnet, handelt es sich um technisch bewährte Einrichtungen im Brandfall. Diese können entweder durch Selbsthilfekräfte verwendet werden oder durch die Feuerwehr. Können die Einsatzkräfte im Brandfall solche Löschwassereinrichtungen verwenden, so wird das zeitintensive Verlegen von Schläuchen erleichtert. Hierdurch kann, insbesondere bei ausgedehnten Gebäuden, die Eingreifzeit und der damit verbundene Beginn der Brandbekämpfung verkürzt werden.

Heute unterscheiden wir zwischen folgenden Löschwassereinrichtungen:

  • Löschwasseranlage „trocken“
  • Löschwasseranlage „nass/trocken“
  • Löschwasseranlage „nass“
  • Wandhydrant Typ F
  • Wandhydrant Typ S

Quelle: Merkblatt Löschwassereinrichtungen. Vorgaben der Feuerwehr Heidelberg zur Planung und zum Einbau von Löschwasseranlagen und Wandhydranten. Feuerwehr Heidelberg Abt. 37.3 -Vorbeugender Brandschutz. Stand: 12/2019